Auskunftspflicht über besonders besorgniserregende Stoffe:
Informationsseite des Umweltbundesamtes zu Chemikalien
http://www.reach-info.de/auskunftsrecht.htm
"Verbraucher können beim Händler, Hersteller oder Importeur nachfragen, welche besonders besorgniserregenden Stoffe der Kandidatenliste in einem Erzeugnis enthalten sind. Händler, Hersteller und Importeure müssen sie dann innerhalb von 45 Tagen kostenlos darüber informieren – unabhängig von einem möglichen Kauf…. Hierzu reicht der Verbraucher müssen lediglich die Nummer unter dem Strichcode des Produktes eintragen und ihre Kontaktdaten angeben, damit sie eine Antwort erhalten."
Mit dem Online-Formular wird automatisch eine Anfrage an den Hersteller oder Importeur erstellt.
"Die Auskunftspflicht gilt … für die meisten Gegenstände, z.B. Haushaltswaren, Textilien, Schuhe, Sportartikel, Möbel, Heimwerkerbedarf, Elektro-/Elektronikgeräte, Spielzeug, Fahrzeuge oder Verpackungen. Sie gilt nicht in Bereichen, die speziellen Regelungen unterliegen. Dazu gehören z.B. flüssige oder pulverförmige Produkte (wie Lacke oder Farben), Medizinprodukte, Arzneimittel, Lebensmittel, Kosmetika, Wasch- und Reinigungsmittel, Futtermittel, Pflanzenschutzmittel und Biozide." Quelle: http://www.reach-info.de/auskunftsrecht.htm
Bundeszentrale für politische Bildung, Internetseite:
Der Film Plastic Planet ist inzwischen von der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) im Internet zur Verfügung gestellt worden.
http://www.bpb.de/gesellschaft/kultur/filmbildung/189230/plastic-planet
In einem Artikel dazu finden Sie wesentliche Daten und Zahlen zum Film:
http://www.bpb.de/gesellschaft/kultur/filmbildung/189253/die-macht-der-konsumentinnen
BUND - Bund für Naturschutz und Umwelt Deutschland
"Mikroplastik, das sind Kunststoffteilchen mit einer Größe von unter fünf Millimetern. Die Kosmetikindustrie verwendet Mikroplastik als Schleifmittel, Filmbildner oder Füllstoff, aber auch in flüssiger Form zum Beispiel als Bindemittel.
Mikroplastik ist zu klein für unsere Kläranlagen und landet so in der Umwelt. Mikroplastik zieht Umweltgifte an, wird von Meeresorganismen gefressen und ist nicht wieder aus der Umwelt zu entfernen. Mikroplastik wurde in Seehunden, Fischen, Muscheln und kleineren Organismen nachgewiesen, die es mit ihrer Nahrung aufnehmen. Daher setzt sich der BUND für ein Verbot von Mikroplastik in Produkten wie Kosmetika oder Reinigungsmitteln ein.
Handeln Sie!
Entscheiden auch Sie sich dazu, keine Körperpflegeprodukte mehr zu kaufen, die als Inhaltsstoffe Polyethylen (PE) oder Polypropylen (PP) oder andere Kunststoffe enthalten. Machen Sie Druck, indem Sie die Produkthersteller dazu auffordern, Mikroplastik aus ihren Produkten zu nehmen." Quelle: http://www.bund.net/mikroplastik
Was Mikroplastik in Kosmetik angeht, können wir Verbraucher diese Quelle leicht verschließen:
- Einkaufratgeber in dem alle Hersteller + Produkte mit Mikroplastik aufgeführt werden:
http://www.bund.net/fileadmin/bundnet/pdfs/meere/131119_bund_meeresschutz_mikroplastik_produktliste.pdf
- Faltblatt:
http://www.bund.net/fileadmin/bundnet/publikationen/meere/140522_bund_meeresschutz_mikroplastik_faltblatt.pdf
Beatthemicrobead ("Weg mit dem Mikroplastik")
Eine App fürs Smartphone bietet www.beatthemicrobead.org/de/
Die Seite ist auf Englisch, aber die relevanten Punkte auf Deutsch:
Dort findet man drei Listen:
Rot: diese Produkte enthalten Mikroplastik
Orange: diese Produkte enthalten immer noch Mikroplastik (Hersteller will sie wohl abschaffen)
Grün: diese Produkte enthalten kein Mikroplastik